Allgemeine Geschäftsbedingungen der EuroLevel Media GmbH
für die Schaltung elektronischer Werbung auf dem LED-Display
§ 1 Vertragsgegenstand -Begriffsbestimmungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit EuroLevel Media GmbH über die Schaltung von elektronischer Werbung –nachfolgend Vertrag- auf dem LED-Display an sämtlichen Standorten.
Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und Werbespots -nachfolgend als Werbung- bezeichnet.
Das die Schaltung beauftragende Unternehmen wird als Werbepartner bezeichnet.
§ 2 Buchung von Werbezeiten
Grundlage der Buchung von Werbezeiten ist der Abschluss eines verbindlichen Vertrages zwischen der EuroLevel Media GmbH und dem Werbepartner. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Jegliche Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
EuroLevel Media GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist die gebuchte Werbung des Werbepartners abschalten und vom Vertrag zurücktreten, soweit im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung entstehen oder die Werbung gegen bestehende gesetzliche Regelungen oder die guten Sitten verstoßen.
Die Anzahl der Schaltungen für einen bestimmten Zeitraum (Laufzeit ab 2 Jahren) werden im abzuschließenden Vertrag abschließend benannt. Ein Monat wird mit 30 Kalendertagen gerechnet. Bei Monaten mit 31 Kalendertagen wird ein Tag kostenfrei für den Werbepartner durch EuroLevel Media GmbH geschaltet. Der Monat Februar hat 28 bzw. 29 Tage, dieser Zeitraum gilt rechnerisch als 30 Kalendertage. Schadenersatzforderungen des Werbepartners gegenüber der Genossenschaft aufgrund tatsächlich fehlender Kalendertage im Monat Februar sind ausgeschlossen.
Die Dauer der Sendezeit einer vertraglich vereinbarten Buchung von Werbezeit ist in Sekunden im abzuschließenden Vertrag angegeben und richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem vereinbarten Werbepaket.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen bedarf jeweils der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbepartners wird ausgeschlossen.
Ein Rücktrittsrecht von einem geschlossenen Vertrag ist nur im gesetzlichen Umfang zulässig.
§ 3 Schaltzeit, Anzahl der Schaltungen, Sendezeit einer Schaltung
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf des letzten vereinbarten Kalendertages. Die Schaltzeiten hängen von den jeweiligen Standorten ab, wodurch es zu Abweichungen der Kernschaltzeit kommen kann (z.B. 06:00 – 22:00 Uhr). Der Hinweis zur Schaltzeit ist der Broschüre des jeweiligen Standorts zu entnehmen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
§ 4 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbepartners gilt nur dann als zugesichert, wenn sich die Genossenschaft hierzu im Vertrag verpflichtet hat. Soweit keine vertragliche Regelung hierzu vereinbart wird, besteht kein Rechtsanspruch des Werbepartners auf Gewährung eines Konkurrenzausschlusses.
§ 5 Werbemittel
Herstellung des Werbelayouts ist Sache des Werbepartners. Der Werbepartner hat auf seine Kosten EuroLevel Media GmbH spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages sein Werbelayout in einem üblichen und für die LED-Werbeanlage geeigneten Dateiformat zur Verfügung zu stellen. EuroLevel Media GmbH wird den Werbepartner unverzüglich nach Erhalt über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbelayouts informieren. Sie kann hiermit Dritte beauftragen.
Für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Werbepartner entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzung ist ein geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz. EuroLevel Media GmbH ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt.
Werbepartner ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und
wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit Der Werbepartner stellt EuroLevel Media GmbH insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht auf die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit wird von EuroLevel Media GmbH nicht durchgeführt.
§ 6 Preise
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die im Vertrag vereinbarten Preise aus den von EuroLevel Media GmbH entwickelten Werbepaketen. Die erste Grafik ist im Preis enhtalten (3. Korrekturschelifen inklusive). Jede weitere Grafikerstellung kostet 250,00 € zzg. MwSt..
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Werbepartner nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von EuroLevel Media GmbH anerkannt ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Werbepartner verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist auf das Konto von EuroLevel Media GmbH oder anderer Partner zu zahlen. Ein Skontoabzug auf Rechnungsbeträge ist ohne entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen.
Solange der Werbepartner seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat, ist EuroLevel Media GmbH berechtigt, die Aussendung der Werbung zu verweigern, ohne das die Zahlungspflicht des Werbepartners entfällt.
Bei Zahlungsverzug des Werbepartners während der Laufzeit eines Vertrages, ist EuroLevel Media GmbH berechtigt, die Ausstrahlung der Werbung ohne Einhaltung einer Frist einzustellen. Darüber hinaus ist EuroLevel Media GmbH berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Werbepartner hat EuroLevel Media GmbH den hieraus sich ergebenden Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in Höhe der Werbeeinnahmen, die EuroLevel Media GmbH durch die vom Werbepartner zu vertretende Kündigung entgehen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Werbepartner unbenommen.
§ 8 Vertragsstörung / Haftung
EuroLevel Media GmbH haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von EuroLvel Media (wie z.B. ab 35° Grad Außentemperatur eine mögliche Umschaltung in einen hitzebedingten Standby-Betrieb des Systems). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die EuroLevel Media GmbH nicht zu vertreten hat und die mehr als 3 % der vereinbarten Sendezeit betragen, wird dem Werbepartner für die ausgefallene Zeit vom Auftragnehmer eine Ersatzschaltung gewährt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Werbepartner nicht zu.
Ausfälle geringeren Umfanges, die z.B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die 3 % der vereinbarten Gesamtaussendezeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung aus. Aussendungen über das geschuldete Maß hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen Ausfallzeiten verrechnet.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis eine Woche nach Beendigung der Schaltung, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von EuroLevel Media GmbH. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von EuroLevel Media GmbH ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen
Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
§ 9 Vertragsübernahme / Weitergabe an Dritte
Der Werbepartner darf die gebuchte Werbezeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EuroLevel Media GmbH weitergeben. Eine Weitergabe von Werbezeit an einen Konkurrenten von EuroLevel Media GmbH ist ausgeschlossen.
§10 Datenschutz / Datenverwendung
EuroLevel Media GmbH beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.
EuroLevel Media GmbH nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Werbepartners werden nur dann für Beratung, Werbung genutzt, wenn der Auftraggeber darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann EuroLevel Media GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E- Mailadresse des Werbepartners versenden. Der Werbepartner kann dieser Nutzung gegenüber EuroLevel Media GmbH jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich sowohl der Werbepartner als auch EuroLevel Media GmbH, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis für die Dauer von zwei Jahren vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen Vertragspartei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten recht mäßiger weise bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden.
Um ein ausgewogenes Werbeverhältniss zu ermöglichen behält EuroLevel Media GmbH sich vor potenzielle Werbepartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig.
(Stand: Juni 2025)