Allgemeine Geschäftsbedingungen von EuroLevel Media
für die Schaltung elektronischer Werbung auf dem LED-Display
§ 1 Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Eurolevel Media über die Schaltung von elektronischer Werbung -nachfolgend Vertrag- auf dem LED-Display.
Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und Werbespots -nachfolgend als Werbung- bezeichnet.
Das die Schaltung beauftragende Unternehmen wird als Werbepartner bezeichnet.
§ 2 Buchung von Werbezeiten
Grundlage der Buchung von Werbezeiten ist der Abschluss eines verbindlichen Vertrages zwischen Eurolevel Media und dem Werbepartner. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit sie nicht individualvertraglich getroffen wurden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
§ 3 Schaltzeit, Anzahl der Schaltungen, Sendezeit einer Schaltung
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf des letzten vereinbarten Kalendertages. Die Einschaltzeit beginnt um 06:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
Die Anzahl der Schaltungen für einen bestimmten Zeitraum (Laufzeit ab 2 Jahren) werden im abzuschließenden Vertrag abschließend benannt. Ein Monat wird mit 30 Kalendertagen gerechnet. Bei Monaten mit 31 Kalendertagen wird ein Tag kostenfrei für den Werbepartner durch EuroLevel Media geschaltet. Der Monat Februar hat 28 bzw. 29 Tage, dieser Zeitraum gilt rechnerisch als 30 Kalendertage. Schadenersatzforderungen des Werbepartners gegenüber EuroLevel Media aufgrund tatsächlich fehlender Kalendertage im Monat Februar sind ausgeschlossen.
Die Dauer der Sendezeit einer vertraglich vereinbarten Buchung von Werbezeit ist in Sekunden im abzuschließenden Vertrag angegeben und richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem vereinbarten Werbepaket.
§ 4 Werbemittel, Urheberrechte
Herstellung des Werbelayouts ist Sache des Werbepartners. Der Werbepartner hat auf seine Kosten EuroLevel Media spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages sein Werbelayout in einem üblichen und für die LED-Werbeanlage geeigneten Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Eurolevel Media wird den Werbepartner unverzüglich nach Erhalt über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbelayouts informieren. Sie kann hiermit Dritte beauftragen.
Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Werbepartner entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzung ist ein geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz. Eurolevel Media ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt.
Der Werbepartner ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Werbepartner stellt Eurolevel Media insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht auf die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit besteht seitens EuroLevel Media nicht und wird von ihr nicht durchgeführt.
§ 5 Preise
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die im Vertrag vereinbarten Preise aus den von Eurolevel Media entwickelten Werbepaketen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Der Werbepartner verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist auf das Konto von Eurolevel Media oder anderer Partner zu zahlen. Ein Skontoabzug auf Rechnungsbeträge ist ohne entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen.
Gerät der Werbepartner mit einer Zahlung in Verzug, ist EuroLevel Media berechtigt, die Ausstrahlung der Werbung nach einer schriftlichen Mahnung und Fristsetzung von 7 Tagen einzustellen, sofern der Zahlungsverzug nicht innerhalb dieser Frist behoben wird. Eine fristlose Kündigung des Vertrages kann durch EuroLevel Media erfolgen, wenn der Zahlungsverzug trotz Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung fortbesteht und eine Fortsetzung des Vertrages für EuroLevel Media unzumutbar ist. In diesem Fall ist EuroLevel Media berechtigt, den Vertag ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen.
Der Werbepartner hat Eurolevel Media den hieraus sich ergebenden Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in Höhe der Werbeeinnahmen, die Eurolevel Media durch die vom Werbepartner zu vertretende Kündigung entgehen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Werbepartner unbenommen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Werbepartner nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von EuroLevel Media anerkannt ist.
§ 7 Vertragsstörung, Haftung
EuroLevel Media ist berechtigt, eine bereits geschaltete Werbung zu unterbrechen oder abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. UWG, TWG) oder gegen die guten Sitten (z.B. § 138 BGB) bestehen. EuroLevel Media wird den Werbepartner hierüber unverzüglich informieren und diesem die Gelegenheit zur Nachbesserung oder Stellungnahme geben, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Verstoß vor, der eine sofortige Entfernung erforderlich macht.
Eurolevel Media haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von EuroLevel Media (wie z.B. ab 35° Grad Außentemperatur eine mögliche Umschaltung in einen hitzebedingten Standby-Betrieb des Systems). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Eurolevel Media nicht zu vertreten hat und die mehr als 3 % der vereinbarten Sendezeit betragen, wird dem Werbepartner für die ausgefallene Zeit vom Auftragnehmer eine Ersatzschaltung gewährt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Werbepartner nicht zu.
Ausfälle geringeren Umfanges, die z.B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die 3 % der vereinbarten Gesamtaussendezeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung aus. Aussendungen über das geschuldete Maß hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen Ausfallzeiten verrechnet.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis eine Woche nach Beendigung der Schaltung, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
EuroLevel Media haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EuroLevel Media nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels.
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Vertragsübernahme, Weitergabe an Dritte
Der Werbepartner ist berechtigt, die gebuchte Werbezeit nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EuroLevel Media an Dritte weiterzugeben. EuroLevel Media wir die Entscheidung über eine Zustimmung fair und auf Grundlage sachlicher Erwägungen treffen.
Die Weitergabe von Werbezeiten an direkte Konkurrenten von EuroLevel Media ist ausgeschlossen. Als Konkurrenten gelten Unternehmen, die ähnliche Dienstleistungen im Werbebereich anbieten und damit in direkter Konkurrenz zu EuroLevel Media stehen.
Bei einem Verstoß gegen die Regelungen zur Weitergabe von Werbezeiten behält sich EuroLevel Media das Rechts vor, diesen Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sofern ein Schaden nachweislich durch die unbefugte Weitergabe entstanden ist.
§ 9 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbepartners gilt nur dann als zugesichert, wenn sich EuroLevel Media hierzu im Vertrag verpflichtet hat. Soweit keine vertragliche Regelung hierzu vereinbart wird, besteht kein Rechtsanspruch des Werbepartners auf Gewährung eines Konkurrenzausschlusses.
§ 10 Datenschutz und Zusendung von Werbemitteln
EuroLevel Media verarbeitet personenbezogene Daten der Werbepartner ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die erhobenen Daten dienen der Vertragsentwicklung, der Kundenkommunikation und der Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Werbepartners oder auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Mit der Einwilligung des Werbepartners ist EuroLevel Media berechtigt, ihm Werbemitte, unter anderem Informationen über Produkte und Dienstleistungen, per E-Mail, Post oder anderen im Vertrag angegebenen Kommunikationswegen, zuzusenden. Dies umfasst die Kontaktaufnahme zu Zwecken der Kundenpflege und Information über Angebote und Neuerungen.
Der Werbepartner hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung Einschränkung der Verarbeitung sowie Datenübertragbarkeit seiner personenbezogenen Daten gemäß den Art. 15-20 DSGVO. Zudem kann der Werbepartner einer Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken oder auf Basis eines berechtigten Interesses jederzeit widersprechen, (Art. 21 DSGVO).
Der Werbepartner kann seine Einwilligung zur Zusendung von Werbemitteln und zur Kontaktaufnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann formfrei über die in der Datenschutzerklärung angegeben Kontaktadresse erfolgen. EuroLevel Media behält sich das Recht vor, die Inhalte und Bedingungen der Einwilligung bei rechtlichen Änderungen anzupassen und wird den Werbepartner hierüber rechtzeitig informieren.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z.B. an Zahlung- oder Versanddienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den Speicherdauern sowie den Kontaktmöglichkeiten des Datenschutzbeauftragen von EuroLevel Media sind in der Datenschutzerklärung unter https://eurolevelmedia.de/datenschutzerklaerung/ zu finden.
§ 11 Sonstiges, Gerichtsstand
Um ein ausgewogenes Werbeverhältnisses zu ermöglichen behält EuroLevel Media sich vor potenzielle Werbepartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Diese Entscheidung erfolgt jedoch nicht aus Gründen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Diskriminierungsverbote verstoßen. Im Falle einer Ablehnung kann EuroLevel Media auf Wunsch des Werbepartners die Entscheidung näher erläutern.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten ausschließlich die AGB von EuroLevel Media. Abweichende AGB des Werbepartners finde keine Anwendung, es sei denn, EuroLevel Media hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen bedarf jeweils der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Sofern der Werbepartner Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Gerichtsstand der Sitz von EuroLevel Media. Dies gilt auch für den Fall, dass der Werbepartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(Stand: März 2025)